Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Für Lieferungen und Angebot der Firma VA-Support Björn Schmickler, nachfolgend VA-Support genannt, gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bestimmungen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.
3. Können die Vertragsgegenstände nicht in dem bei Vertragsabschluss angebotenen technischen Zustand geliefert werden, weil der Hersteller nach Abschluss des Vertrages einseitig technische Verbesserungen seiner Serienproduktion vorgenommen hat, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die verbesserte Version der Vertragsgegenstände zu liefern.
4. Abweichungen in Abmessung, Gewicht und Farbe der gelieferten Ware gegenüber der drucktechnischen Wiedergabe bleiben vorbehalten, soweit diese als gering anzusehen sind und der Handelsüblichkeit entsprechen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss:
1. In Prospekten, Anzeigen etc. enthaltene Angebote sind-auch bezüglich der Preisangabe freibleibend und unverbindlich.
2. Der Auftrag ist zustande gekommen, sobald er von dem Auftragnehmer bestätigt wird.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. VA-Support erstellt die Angebote grundsätzlich auf der Grundlage der Maßangaben des Kunden, für deren Richtigkeit VA-Support nicht haftet.
4. Die Angestellten von VA-Support sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§3 Preise, Preisänderungen
1. Die Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an 3 Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 3
Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung und Montage o.ä. eingetretene Kostensteigerung einschließlich die durch Gesetzesänderung bedingte Kostensteigerung (Erhöhung der Umsatzsteuer) durch Preiserhöhung in dem dementsprechenden Umfang an den
Auftraggeber weiterzugeben. Beträgt die Erhöhung mehr als 10%, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
2. Die Preise sind stets Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese ist grundsätzlich hinzuzurechnen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Lager des Auftragnehmers.
4. Etwaige nicht veranschlagte Mehrlieferungen und Änderungen, auch solche die aus einer vorher nicht bekannten Bausituation entstehen, werden gesondert berechnet.
5. Sonderarbeiten oder Änderungswünsche des Auftraggebers, die nicht in dem ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Dies gilt auch bei Pauschalaufträgen.
§ 4 Zahlung / Zinsklausel:
1. Für Messe-und Ausstellungsbauten ist die Gesamtauftragssumme, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, wie
folgt:50% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung, spätestens jedoch 4 Wochen vor Messe-/Veranstaltungsbeginn, die Restsumme nach Übergabe des Messestandes und Erhalt der Abschlussrechnung.
2. Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen Gegenansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Zahlungsfristen sind genau einzuhalten. Bei Überschreibung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines etwaigen weiteren Verzugsschaden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt.
3. Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
4. Schecks gelten erst als Zahlung, wenn der Gegenwert auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben ist.
5. Bei Stornierung des Gesamtauftrages auf Wunsch des Auftraggeber, innhalb 4 Wochen vor der Veranstaltung, ist der gesammte Betrag ohne Abzug fällig.
6. Bei Verschiebung von Lieferterminen auf Wunsch des Auftraggebers ist Zahlung so zu leisten, als wäre ordnungsgemäß geliefert.
7. Zahlungen sind ausschließlich auf das Konto von VA-Support zu leisten.
§ 5 Deckungszusage:
Der Auftraggeber versichert, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung über ausreichend finanzielle Mittel zur Bezahlung dieser Lieferung verfügt. Nachträglich eintretende wirtschaftliche oder finanzielle Zahlungsprobleme sind unverzüglich anzuzeigen. Für den Fall, dass der Auftraggeber nicht in der Lage ist, den Vertragspreis vollständig zu zahlen, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bestehender Ansprüche als Vorbehaltsware Eigentum des Auftragnehmers. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt sowohl für die gelieferten Sachen selbst wie für die aus der Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse neu entstehen den Sachen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter an der Vorbehaltsware oder an den abgetretenen Forderungen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
§ 7 Versand und Gefahrübergang
Der Versand und Transport erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers.
§ 8 Gewährleistung
1. Beanstandung offener Mängel von Lieferungen und Leistungen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort. Bei Lieferungen und Leistungen, die Messe-und Ausstellungsgegenstände betreffen sind Mängelrügen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme des Messe-und Ausstellungsstandes schriftlich zu erheben. Vorgenannte Mängelrügen sind ausschließlich an VA-Support zu richten.
2. Dem Auftragnehmer steht das Recht der Nachbesserung und Ersatzlieferung zu. Der Auftragnehmer darf auch mehrmals nachbessern.
3. Die Zwecks Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftragnehmer.
4. Sofern der Auftraggeber die Nachbesserungsarbeiten durch den Auftragnehmer verhindert, ist der Auftragnehmer von der Haftung freigestellt.
5. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung leben die Ansprüche aus Wandlung und Minderung wieder auf.
6. Voraussetzung für die Gewährleistung ist in jedem Fall, dass zuvor alle Zahlungen geleistet worden sind.
7. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit keine Gewähr wegen normaler Abnutzungserscheinungen. Für Unfälle, Sachschäden etc. welche durch unsachgemäße Verwendung während des Einsatzes entstehen haftet der Auftraggeber. Örtliche Gegebenheiten am Platz, den der Auftraggeber von der Messe gemietet hat, können beim Aufbau Änderungen ergeben, für die keine Gewähr übernommen wird.
§ 9 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 10 Miete
Wird der Messe-oder Ausstellungsstand oder Teile davon während der Mietzeit gestohlen, gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten des Gegenstandes.
§ 11 Urheberrecht
Entwürfe, Texte, Zeichnungen und Modelle, die vom Auftragnehmer hergestellt worden sind, bleiben mit allen Rechten in dessen Eigentum. Die Übertragung von Eigentums-und Urheberrechten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, insbesondere auch der Nach-und Wiederaufbau. Das Urheberrecht an dem Messestandkonzept, das von VA-Support hergestellt worden ist verbleibt bei VA-Support. Angebote, sowie die zur Verfügung gestellten Zeichnungen/Entwürfe dürfen ohne schriftliche Zustimmung von VA-Support weder kopiert noch Dritten Personen zugänglich gemacht werden.
Zuwiderhandlungen werden zivil-wie auch strafrechtlich verfolgt Auch wird eine Veränderung des Messestandkonzeptes und anschließende Umsetzung des Messestandkonzeptes zivil-wie auch strafrechtlich verfolgt und mit einer Konventionalstrafe nicht unter EUR 10.000,00 geahndet.
§ 12 Werbeerlaubnis
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bildmaterial sowie Planungsunterlagen seiner Leistungen die er für den jeweiligen Auftraggeber erbracht hat, für seine Firmenwerbung einzusetzen.
§ 13 Nebenabreden und Ausschluss Klausel:
Änderungen und Ergänzungen zu dem jeweiligen Vertrag bedürfen der Schriftform.
§ 14
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand Erfüllungs-und Zahlungsort für alle Lieferungen und Leistungen und den sich daraus
Ergebenden Verpflichtungen ist Bad Neuenahr -Ahrweiler. Der Gerichtsstand ist Bad Neuenahr-Ahrweiler.
§ 15
Teilwirksamkeit Sollte eine Bestimmung dieser Liefer-und Zahlungsbedingungen, gleichgültig aus welchem Grund, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon berührt.